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Tarifbedingungen AXA Zahnzusatz — alles zum Nachlesen.

Klassik, Komfort, Premium und Easy. Was deckt welcher Tarif ab, wo liegen die Höchstgrenzen, was bedeutet die Zahnstaffel? Tarifbedingungen und Beitragstabellen als PDF, plus Vergleichstabelle, FAQ und Glossar für die wichtigsten Begriffe.

Wenn du nach dem Lesen Fragen hast: wir klären das im 30-Minuten-Termin mit dir, ehrlich und ohne Verkaufsdruck.

Was die gesetzliche Krankenkasse wirklich zahlt.

Vor der Frage „welcher Tarif?" steht die Frage „was bleibt offen?". Die GKV uebernimmt nur einen zur Regelversorgung — die Differenz zur tatsaechlichen Rechnung tragen Patientinnen und Patienten selbst.

Was zahlt die GKV, was bleibt offen — die haeufigsten Leistungen.
Leistung Was die GKV zahlt Was offen bleibt
Zahnersatz (Krone, Brücke, Prothese) Festzuschuss zur Regelversorgung — typischerweise ca. 50 %, mit lückenlosem Bonusheft 65–75 % Differenz zur tatsächlichen Rechnung — bei hochwertigen Materialien oft 70–80 % der Gesamtkosten
Implantate Nur Festzuschuss-Sockel der Regelversorgung — ca. 200–400 € 1.600–3.000 € pro Implantat
Inlays (Keramik, Kunststoff) Nur den Anteil einer einfachen Amalgam-Füllung typischerweise 300–600 € pro Inlay
Kieferorthopädie Kinder Nur ab KIG-Stufe 3 — bei rund 57 % der 8- und 9-jährigen Kinder ist die Fehlstellung KIG 2 (DMS 6, IDZ 2022) bei KIG 1/2 = 100 % Selbstzahler (3.000–7.000 €)
Kieferorthopädie Erwachsene Gar nicht — Ausnahme: schwere Kieferanomalie mit kombiniert-chirurgischer Therapie 100 % Selbstzahler
Professionelle Zahnreinigung (PZR) Kein Regelanspruch — manche Kassen geben Bonus 60–150 € pro Sitzung
Bleaching / Zahnaufhellung Nie 200–600 € pro Sitzung
Zahnbehandlung (Füllung, Wurzelbehandlung) 100 % bei Standard-Materialien (Amalgam, einfache Komposite) Mehrkosten für hochwertige Materialien (Keramik-Komposite, CEREC)

Werte je nach Kasse, Bonusheft und konkretem Befund unterschiedlich. Stand 04/2026. Quellen: SGB V § 55 (Festzuschuss-System), Festzuschuss-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).

Die vier Tarife im Überblick.

Klassik, Komfort und Premium sind die drei klassischen Stufen — mit Gesundheitsprüfung, ohne Wartezeit. Easy ist die Option ohne Gesundheitsprüfung, mit vereinfachter Annahme.

Solide Basis

Zahn Klassik

Das Wichtigste abgedeckt — Einstieg in den AXA-Zahnschutz.

  • 80 % Zahnersatz inkl. GKV-Vorleistung
  • Kieferorthopädie für Kinder bis zu 5.000 € pro Kind über die gesamte Vertragslaufzeit
  • Honorargrenze bis 5-facher Satz GOZ
  • Innovations- und Zukunftsgarantie — neue Behandlungsmethoden sind im tariflichen Umfang mitversichert
  • Keine Wartezeit — Schutz ab dem ersten Tag
  • Zahnstaffel in den ersten vier Versicherungsjahren (siehe Glossar)
Standard für die meisten
Voller Schutz

Zahn Komfort

Der wirtschaftlich beste Mittelweg — 90 % Zahnersatz inkl. GKV-Vorleistung.

  • 90 % Zahnersatz inkl. GKV-Vorleistung
  • 100 % Füllungen, Zahnbehandlung, Schienen, Prophylaxe (PZR einmal pro Jahr)
  • Kieferorthopädie für Kinder bis zu 5.000 € pro Kind (90 % inkl. GKV)
  • Bleaching bis 200 € alle zwei Versicherungsjahre
  • Honorargrenze bis 5-facher Satz GOZ
  • Innovations- und Zukunftsgarantie — neue Behandlungsmethoden sind im tariflichen Umfang mitversichert
  • Keine Wartezeit — Schutz ab dem ersten Tag
Maximaler Schutz

Zahn Premium

100 % Erstattung durchgängig, Honorargrenzen unbegrenzt.

  • 100 % Zahnersatz inkl. GKV-Vorleistung
  • 100 % Füllungen, Zahnbehandlung, Schienen, Prophylaxe
  • Kieferorthopädie für Kinder bis zu 5.000 € pro Kind (100 % inkl. GKV)
  • Bleaching bis 200 € alle zwei Versicherungsjahre
  • Honorargrenze nicht auf den Höchstsatz GOZ begrenzt
  • Innovations- und Zukunftsgarantie — neue Behandlungsmethoden sind im tariflichen Umfang mitversichert
  • Keine Wartezeit — Schutz ab dem ersten Tag
Ohne Gesundheitsprüfung

Zahn Easy

Vereinfachte Annahme — die Option, wenn der Zahnarzt schon Behandlungen empfohlen hat. Budget-Tarif mit 1.000 € Jahres-Cap.

  • Ohne Gesundheitsprüfung — keine Antragsfragen, vereinfachte Annahme
  • 100 % Zahnersatz und Zahnbehandlung — innerhalb des Jahres-Caps
  • 1.000 € Höchsterstattungsbetrag pro Jahr für alle Leistungen zusammen
  • Wartezeit 3 Monate (abweichend von Klassik/Komfort/Premium)
  • Eigene Staffel: 500 € im 1. Jahr, 750 € kumuliert nach 2 Jahren
  • Honorargrenze bis 3,5-facher Satz GOZ
  • Innovations- und Zukunftsgarantie — neue Behandlungsmethoden sind im tariflichen Umfang mitversichert
  • Keine Kieferorthopädie — KFO ist im Easy nicht versichert
  • Bleaching bis 100 €/Jahr, PZR bis 100 €/Jahr
  • Sinnvoll wenn: bereits Behandlungen „angeraten" sind oder gesundheitliche Vorbehalte bestehen, die einen Abschluss im Standard-Tarif schwierig machen
  • Beitrag pauschal: bis 40 J. 14,57 €/Monat, ab 41 J. 28,03 €/Monat

Beiträge und Tarifbedingungen Stand 04/2026. Beiträge können sich gemäß § 12 AVB ändern. Endgültiger Beitrag nach Gesundheitsprüfung. Quelle: AXA Krankenversicherung AG, offizielle Tarifblätter.

Erstattungssätze im Vergleich.

Die wichtigsten Leistungsbereiche aller vier Tarife nebeneinander. Zahn Easy ist die Option ohne Gesundheitsprüfung — mit vereinfachter Annahme, jährlichem Höchsterstattungsbetrag und ohne Kieferorthopädie.

Leistung Klassik Komfort Premium Easy
Zahnersatz (mit GKV-Vorleistung) 80 % 90 % 100 % 100 %*
Füllungen 100 % 100 % 100 % 100 %*
Zahnbehandlung (Wurzel, Parodontose) 100 % 100 % 100 % 100 %*
Schmerzausschaltung 100 %, max. 500 €/Jahr 100 %, max. 500 €/Jahr 100 %, max. 500 €/Jahr nur im Rahmen Hauptleistung
Prophylaxe / PZR 100 %, einmal/Jahr 100 %, einmal/Jahr 100 %, mehrmals/Jahr 100 %, max. 100 €/Jahr
KFO Kinder (Gesamt-Cap) bis zu 5.000 € bis zu 5.000 € bis zu 5.000 € nicht enthalten
KFO Kinder Erstattungssatz 80 % 90 % 100 % nicht enthalten
Bleaching bis 200 € / 2 Jahre bis 200 € / 2 Jahre bis 200 € / 2 Jahre bis 100 €/Jahr
Honorargrenze GOZ bis 5-facher Satz bis 5-facher Satz unbegrenzt bis 3,5-facher Satz
Innovations- und Zukunftsgarantie ja ja ja ja
Gesundheitsprüfung ja (4 Antragsfragen) ja (4 Antragsfragen) ja (4 Antragsfragen) nein (vereinfachte Annahme)
Wartezeit keine keine keine 3 Monate
Jährlicher Höchstbetrag (alle Leistungen) 1.000 €/Jahr*
Zahnstaffel (Anfangs-Begrenzung) 1.500 € / 3.000 € / 4.500 € / 6.000 € kumuliert (4 Jahre), ab Jahr 5 unbegrenzt 500 €/Jahr 1, 750 € kumuliert nach 2 Jahren
KFO-Sub-Staffel (Kinder, 2 Jahre) 500 € / 1.000 € kumuliert, ab Jahr 3 unbegrenzt (bis 5.000 €-Cap) nicht enthalten
Vorversicherung-Anrechnung (Staffel-Verkürzung) möglich möglich möglich nicht möglich

* zu Zahn Easy: Die 100 %-Erstattungssätze gelten innerhalb des jährlichen Höchstbetrags von 1.000 € für ALLE Leistungen zusammen. Easy ist als Budget-Tarif konzipiert — mit vereinfachter Annahme, dafür mit Jahres-Cap, ohne KFO und mit eigener 2-Jahres-Staffel.

Die Gesundheitsfragen im AXA-Antrag.

Vor jedem Abschluss im Standard-Tarif Klassik, Komfort oder Premium beantwortest du vier Gesundheitsfragen. Hier siehst du sie wortwörtlich aus dem aktuellen AXA-Antrag — damit du vorher weißt, was kommt.

Klingt nach Routine. In der Praxis steckt aber genau hier der häufigste Streitpunkt im Leistungsfall: Wurden alle Fragen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet? Wer eine Frage versehentlich falsch oder unvollständig beantwortet hat, riskiert nach § 19 VVG eine Vertragsanpassung, Kündigung oder im schlimmsten Fall die Leistungsfreiheit von AXA. Deshalb gehen wir die Fragen vor Antragstellung gemeinsam durch — mit Blick in deinen letzten Zahnarztbericht, falls einer vorliegt.

  1. Befinden Sie sich zurzeit in einer zahnärztlichen, kieferchirurgischen oder kieferorthopädischen Behandlung bzw. Beratung oder ist eine solche angeraten oder beabsichtigt?

    Die wichtigste Frage. „Angeraten oder beabsichtigt" heißt: schon eine vage Empfehlung des Zahnarztes — die häufig gar nicht im Heil- und Kostenplan stehen muss — schließt diese konkrete Behandlung aus dem Versicherungsschutz aus. Bei laufender KFO-Beratung beim Kind: Standard-Tarif nicht möglich, dann nur Zahn Easy.

  2. Besteht bei Ihnen eine ärztlich festgestellte Zahnfehlstellung oder Kieferanomalie?

    Klassisch die KFO-relevante Frage. Wenn schon eine Diagnose dokumentiert ist (z. B. nach KIG-Einstufung), gilt die Fehlstellung als vorhersehbar — der Standard-Tarif schließt KFO-Behandlungen dafür dann aus.

  3. Wurde bei Ihnen in den letzten drei Jahren eine Zahnbetterkrankung (z. B. Parodontose / Parodontitis) behandelt oder ärztlich festgestellt?

    Bei vorhandener Parodontitis kann AXA einen Risikozuschlag oder einen Ausschluss für parodontologische Behandlungen erheben. „Behandelt" zählt auch Routine-PZR oder das Spülen mit Chlorhexidin nach Diagnose.

  4. Fehlen Ihnen Zähne, die noch nicht endgültig ersetzt sind?

    Bezieht sich auf nicht versorgte Lücken. Wer eine Lücke hat, für die noch kein dauerhafter Zahnersatz (Implantat, Brücke, Prothese) eingesetzt wurde, muss „Ja" antworten. Auch hier kann AXA einen Ausschluss erheben — oder den Antrag annehmen, je nach Konstellation. Wichtig: Bei vorhandenem Heil- und Kostenplan ist die geplante Versorgung als „angeraten" zu werten und unter Frage 1 anzugeben.

Hinweis nach § 19 Abs. 5 VVG (Vorvertragliche Anzeigepflicht): Bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben kann AXA den Vertrag anpassen, kündigen oder im Leistungsfall ablehnen. Die genaue Mitteilung gehört zum Antragsweg und wird im AXA-Online-Rechner unter „Gesundheitsfragen" verlinkt.

Du bist unsicher, wie du eine Frage beantworten musst, oder ein Punkt steht „etwas grenzwertig" in deinem Zahnarzt-Bericht?

Zahnarzt-Bericht gemeinsam durchgehen →

Du weißt schon, was du willst?

Wenn dein Bedarf nach Tarif-Vergleich und Gesundheitsfragen klar ist, gibt es zwei direkte Wege:

Mit Beratung — Angebot anfragen

Wir prüfen deinen Bedarf, gehen Gesundheitsfragen mit dir durch und machen ein konkretes Angebot. Bei laufenden Behandlungen oder einem Heil- und Kostenplan immer die bessere Wahl.

Angebot anfragen →

Direkt online bei AXA

Du kennst den Tarif schon und willst sofort abschließen? Online-Direktabschluss bei AXA — wir bleiben im Hintergrund dein Berater und sind bei Rückfragen oder im Leistungsfall für dich da.

Direkt bei AXA abschließen →

Bestätige zuerst die Erstinformation, dann kannst du weiterklicken.

Die häufigsten Fragen zu den Tarifbedingungen.

Was hier steht, geht über die Standard-FAQ der Hauptseite hinaus — Tarif-Mechanik, Erstattungs-Logik, Antrags-Detailfragen. Die rechtlich verbindliche Quelle bleibt das Bedingungswerk (verlinkt als PDF bei jedem Tarif weiter oben).

Was ist die Zahnstaffel und wie funktioniert sie?

Die Zahnstaffel begrenzt in den ersten vier Versicherungsjahren die maximale Gesamterstattung für Zahnersatz, Füllungen, Zahnbehandlung, Schienen und Laser/Mikroskop. Konkret: 1.500 € im ersten Jahr, 3.000 € kumuliert nach zwei Jahren, 4.500 € nach drei, 6.000 € nach vier Jahren. Ab dem fünften Versicherungsjahr gibt es keine Staffel-Begrenzung mehr.

Wer vor Versicherungsbeginn mindestens sechs Monate ununterbrochen eine Zahnzusatzversicherung mit mindestens 80 % Zahnersatz-Schutz hatte, kann die Staffel auf zwei Jahre verkürzen (Vorversicherungszeit-Anrechnung). Nachweis dazu spätestens mit dem ersten Antrag auf Zahnersatz-Leistungen.

Unfallbedingte Behandlungen unterliegen keiner Staffel.

Gibt es eine separate Staffel für Kieferorthopädie bei Kindern?

Ja. Neben der Zahnersatz-Staffel begrenzt eine separate KFO-Sub-Staffel die Erstattung in den ersten zwei Versicherungsjahren: maximal 500 € im ersten, 1.000 € kumuliert nach zwei Jahren. Ab dem dritten Jahr keine Begrenzung mehr, nur noch die KFO-Höchstgrenze von 5.000 € pro Kind über die gesamte Vertragslaufzeit.

Eine typische Zahnspangen-Behandlung läuft drei bis vier Jahre. Wer rechtzeitig vor der ersten „angeratenen" Diagnose abschließt (idealerweise im Vorschulalter), durchläuft die Staffel-Jahre vor Behandlungsbeginn.

Was bedeutet „Erstattung inklusive GKV-Vorleistung"?

Die AXA-Tarife rechnen den Erstattungsprozentsatz auf die gesamten erstattungsfähigen Aufwendungen — die GKV-Vorleistung ist also in dem Prozentsatz schon enthalten. Beispiel Komfort: Bei einer 1.800 € Krone und 300 € GKV-Festzuschuss sind 90 % von 1.800 € = 1.620 € Gesamterstattung. Davon zahlt die GKV 300 €, AXA ergänzt 1.320 €. Der Eigenanteil beträgt 180 €.

Bei Premium (100 %) wäre die Erstattung 1.800 €, davon GKV 300 € und AXA 1.500 €. Eigenanteil 0 €.

Was sind die GOZ und der „5-fache Satz"?

Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) regelt, was Zahnärzte abrechnen dürfen. Der Satz beschreibt einen Multiplikator: 1-facher Satz ist die Basis, 2,3-facher Satz ist die normale Praxis-Abrechnung, höhere Sätze sind für besonders aufwendige oder schwierige Behandlungen vorgesehen.

Komfort erstattet bis zum 5-fachen Satz GOZ — das deckt fast alle anspruchsvollen Behandlungen ab. Premium kennt keine Höchstgrenze beim Satz und erstattet auch darüber hinausgehende Honorarvereinbarungen, sofern eine rechtsgültige Vereinbarung nach § 2 GOZ vorliegt.

Was ist die KIG-Stufe?

KIG steht für „Kieferorthopädische Indikationsgruppe" und reicht von Stufe 1 (sehr leicht) bis Stufe 5 (sehr schwer). Die gesetzliche Krankenkasse zahlt eine Kieferorthopädie nur ab KIG-Stufe 3. Laut DMS 6 (IDZ 2022) hatten rund 57 Prozent der untersuchten 8- und 9-jährigen Kinder eine leichte Fehlstellung (KIG 2) — und sind damit komplett Privatzahler. AXA Zahn erstattet unabhängig von der KIG-Stufe, bis zur Höchstgrenze von 5.000 € pro Kind.

Was ist die Innovations- und Zukunftsgarantie?

In allen vier Tarifen (Klassik, Komfort, Premium und Easy) wortgleich im Bedingungswerk verankert — bei Klassik/Komfort/Premium in Abschnitt D.1 (VG 556, VG 555, VG 554), bei Easy in Abschnitt E.1 (VG 557): „Im Rahmen des medizinischen Fortschritts werden regelmäßig neue zahnmedizinische Behandlungsmethoden und Technologien entwickelt. Im tariflichen Umfang leistet der Versicherer auch für medizinisch notwendige Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die erst in der Zukunft von der Schulmedizin überwiegend anerkannt werden."

Heißt: was heute noch experimentell ist, aber morgen Standard wird, ist im Rahmen der jeweiligen Erstattungssätze und Höchstgrenzen automatisch mitversichert — ohne Vertragsanpassung, ohne Beitragsaufschlag.

Was passiert, wenn der Zahnarzt eine Behandlung „angeraten" hat?

Sobald eine Behandlung „angeraten" ist (d. h. der Zahnarzt sie konkret empfohlen hat), gilt sie als vorhersehbar — und ist im Standard-Tarif Klassik/Komfort/Premium nicht mehr versicherbar. Wer bereits einen Heil- und Kostenplan auf dem Tisch hat, kommt für diese Behandlung zu spät.

Option: Zahn Easy mit vereinfachter Annahme. Hier ist die Annahme auch bei laufenden Diagnosen möglich, allerdings mit eingeschränktem Leistungsumfang.

Wie kündige ich den Vertrag?

Abweichend von der AVB-Standardregel kann der Vertrag zum Ende eines jeden Monats mit einer Frist von 15 Tagen gekündigt werden. Wenn in den ersten zwei Versicherungsjahren ein Leistungsfall eingetreten ist, gilt eine Mindestvertragslaufzeit von zwei Versicherungsjahren — danach Kündigung mit 15-Tage-Frist möglich.

Was ist ein Heil- und Kostenplan (HKP) und wie reiche ich ihn ein?

Bei größeren Behandlungen — vor allem Zahnersatz und Kieferorthopädie — erstellt dein Zahnarzt vor Behandlungsbeginn einen Heil- und Kostenplan (HKP). Darin stehen die geplanten Behandlungsschritte, voraussichtlichen Kosten, das GOZ-Honorar nach Satz und der GKV-Festzuschuss.

Vor Behandlungsbeginn solltest du den HKP bei der gesetzlichen Krankenkasse einreichen (Genehmigung des Festzuschusses) und parallel bei AXA zur Vorab-Prüfung. AXA prüft, ob die geplante Behandlung erstattungsfähig ist und in welcher Höhe. So weißt du vor Behandlungsbeginn, wieviel Eigenanteil übrig bleibt — keine Überraschungen.

Wir übernehmen die Einreichung für dich, prüfen ob der GOZ-Satz im Tarif-Rahmen liegt und melden uns bei dir, wenn AXA Nachfragen stellt.

Was zählt bei AXA Zahn als Zahnersatz im Sinne des Tarifs?

Zahnersatz im Sinne der Tarifbedingungen umfasst alle Versorgungen, die fehlende Zahnsubstanz dauerhaft ersetzen oder zu großen Teilen wiederaufbauen: Kronen (Vollkeramik, Metall-Keramik, Goldkeramik), Brücken, Inlays/Onlays/Teilkronen, Implantate inkl. Aufbau und Suprakonstruktion sowie Voll- und Teilprothesen.

Davon abzugrenzen ist die Zahnbehandlung (Füllungen, Wurzelbehandlungen, Parodontologie, Schmerzbehandlung), die in allen drei Standardtarifen mit 100 % erstattet wird. Die Unterscheidung ist wichtig für den Erstattungsprozentsatz — bei Komfort sind das 90 % für Zahnersatz, 100 % für Zahnbehandlung.

Bonusheft und Zahnzusatzversicherung — wie wirkt sich das aus?

Das Bonusheft ist die Vorsorge-Dokumentation deiner gesetzlichen Krankenkasse. Wer fünf oder zehn Jahre lückenlos zum jährlichen Zahnarzt-Check geht, bekommt einen höheren GKV-Festzuschuss bei Zahnersatz (Bonus 20 % bzw. 30 %).

Das wirkt sich auch auf die AXA-Erstattung aus, weil die AXA-Tarife auf den erstattungsfähigen Gesamt-Aufwendungen rechnen und die GKV-Vorleistung anrechnen (siehe Frage „Erstattung inklusive GKV-Vorleistung"). Vereinfacht: ein höherer GKV-Festzuschuss reduziert den AXA-Anteil — der Eigenanteil bleibt aber gleich oder wird kleiner. Bonusheft also weiter pflegen, auch mit Versicherung.

Worin unterscheidet sich Zahn Easy genau von Klassik, Komfort und Premium?

Easy ist die Variante ohne Gesundheitsprüfung mit vereinfachter Annahme — gedacht für Menschen, bei denen ein Standard-Tarif wegen laufender Behandlungen, angeratener KFO oder bestehender Diagnosen nicht möglich ist.

Wichtigste Unterschiede:

  • Annahme: ohne Antragsfragen, dafür 3 Monate Wartezeit (Klassik/Komfort/Premium: keine Wartezeit)
  • Jährlicher Höchstbetrag 1.000 € für alle Leistungen zusammen — Klassik/Komfort/Premium haben keinen Jahres-Cap
  • Erstattung 100 % für Zahnersatz, Füllungen, Zahnbehandlung — aber gedeckelt durch den 1.000-€-Cap
  • Keine Kieferorthopädie — KFO ist im Easy gar nicht versichert (kein Plan B für Kinder-Spange)
  • Honorargrenze bis 3,5-facher Satz GOZ (statt 5-fach bei Klassik/Komfort, unbegrenzt bei Premium)
  • Eigene Staffel: 500 € im 1. Jahr, 750 € kumuliert nach 2 Jahren (Klassik/Komfort/Premium über 4 Jahre auf 6.000 €)
  • Beitrag pauschal in zwei Altersgruppen: bis 40 J. 14,57 €/Monat, ab 41 J. 28,03 €/Monat
  • Sinnvoll: als Plan B für Erwachsene mit bestehenden Diagnosen — nicht für Kinder mit absehbarer KFO-Behandlung, weil KFO im Easy nicht enthalten ist

Wir prüfen mit dir, ob Easy in deiner Konstellation die bessere Wahl ist, oder ob mit einem klugen Wording im Standard-Antrag noch ein Komfort-Abschluss machbar ist.

Was tun bei einer Beitragsanpassung durch AXA?

Beitragsanpassungen sind in § 12 AVB geregelt und müssen sachlich begründet sein (typischerweise: Anstieg der durchschnittlichen Behandlungskosten in der Versichertengemeinschaft). Ein unabhängiger Treuhänder muss die Anpassung prüfen, bevor sie wirksam wird.

Bei jeder Beitragsanpassung hast du ein Sonderkündigungsrecht: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe kannst du den Vertrag zum Wirksamkeitsdatum der Anpassung kündigen — oder in einen günstigeren Tarif derselben Versicherung wechseln (z. B. von Premium auf Komfort, von Komfort auf Klassik, oder in Easy).

Was wir tun: Wir informieren dich, vergleichen Wechsel-Optionen und prüfen, ob deine bestehenden Leistungen erhalten bleiben. Wer schon mehrere Jahre Beiträge gezahlt hat, hat in der Regel einen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber einem Wechsel zu einem anderen Anbieter mit neuer Zahnstaffel.

Vorversicherungszeit-Anrechnung — wie weise ich sie nach?

Wer vor Antragstellung mindestens sechs Monate ununterbrochen eine Zahnzusatzversicherung mit Zahnersatz-Schutz von mindestens 80 % hatte, kann die Zahnstaffel auf zwei Jahre verkürzen (statt der regulären vier Jahre).

Nachweis: Vertragsbestätigung oder Police der Vorversicherung mit klarem Hinweis auf Beginn, Tarif und Erstattungssatz. Idealerweise zusammen mit dem Antrag einreichen, spätestens beim ersten Antrag auf Zahnersatz-Leistungen — sonst gilt die volle Vier-Jahres-Staffel.

Wir prüfen die Vorversicherungs-Police vor Antragstellung — wenn etwas fehlt, schreiben wir den Vorversicherer für dich an.

Was passiert bei einem Unfall mit Zahnschaden?

Unfallbedingte zahnärztliche Behandlungen unterliegen keiner Zahnstaffel — also auch in den ersten vier Versicherungsjahren ist die volle tarifliche Erstattung möglich, ohne die 1.500/3.000/4.500/6.000-€-Grenzen.

Voraussetzung ist ein nachvollziehbarer Unfall-Hergang (Sturz, Sportunfall, Verkehrsunfall etc.) mit zahnärztlicher Dokumentation. Spätestens mit dem ersten Heil- und Kostenplan zur Unfallfolge muss der Unfall gemeldet werden.

Tipp: Bei einem Zahnunfall die Stelle möglichst zeitnah dokumentieren lassen und parallel uns informieren — wir können vorab bei AXA klären, ob die Versorgung als Unfallfolge oder reguläre Zahnersatz-Behandlung läuft.

Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung überhaupt noch?

Kommt darauf an, was du erwartest. Wer Zahnzusatzversicherung als reine Kosten-Nutzen-Rechnung versteht („zahlt sich das in fünf Jahren aus?"), kann genauso gut die monatlichen Beiträge auf ein Sparkonto legen. Wer aber im konkreten Fall — Kind mit Zahnspange, Implantat mit 55, größere Sanierung — nicht plötzlich vor einer fünfstelligen Rechnung stehen will, schließt eine Police ab. Das ist klassische Risikoabsicherung, kein Sparvertrag.

Zwei Punkte, die für eine Police sprechen: Erstens sind die Behandlungskosten überproportional gestiegen — neue Materialien, höhere Honorargrenzen. Zweitens zahlt die gesetzliche Krankenkasse bei Erwachsenen nur noch einen festen Zuschuss zur Regelversorgung, der Rest ist Eigenanteil. Eine Zahnzusatz-Police mit garantierter Erstattungsquote ist die Antwort auf beide Trends.

Wann zahlt AXA nicht?

Drei Hauptgründe:

Erstens, wenn die Behandlung vor Vertragsabschluss bereits angeraten oder begonnen war — die berühmte „angeratene Behandlung" (siehe Frage weiter oben).

Zweitens, wenn im Antrag falsche Angaben gemacht wurden — die Gesundheitsfragen werden bei größeren Leistungsanträgen geprüft. Vorsätzliche oder grob fahrlässige Falschangaben können sogar zur Vertragsanfechtung führen.

Drittens, wenn die jährlichen Höchstgrenzen oder die Staffel-Begrenzungen in den ersten Versicherungsjahren überschritten werden — Beispiel KFO: max. 500 € im ersten, 1.000 € kumuliert in den ersten zwei Versicherungsjahren.

Außerdem zahlt AXA nicht für rein kosmetische Behandlungen ohne medizinische Indikation (z. B. Bleaching mit reinem Aufhellungsziel — abgesehen vom Pauschal-Zuschuss bei Komfort/Premium). Was wir tun: Wir gehen die Gesundheitsfragen gemeinsam durch, damit der zweite Ausschlussgrund bei dir nicht passiert.

Kann ich nach einer großen Leistung kündigen?

Grundsätzlich gilt die Kündigungs-Regel aus der vorigen FAQ-Frage. Wichtige Einschränkung: Mindestvertragslaufzeit zwei Versicherungsjahre, wenn in dieser Zeit ein Leistungsfall eingetreten ist.

Wenn AXA dir in der Mindestvertragszeit eine größere Leistung erstattet hat (z. B. ein Implantat mit vierstelligem Erstattungsbetrag) und du unmittelbar danach kündigst, kann der Versicherer einen Teil der Erstattung zurückfordern (§ 197 VVG i. V. m. AVB). Das ist keine AXA-Spezialität, sondern üblich bei privaten Zahnzusatzversicherungen.

Was passiert mit dem Vertrag bei Umzug oder Auslandsaufenthalt?

Umzug innerhalb Deutschlands: kein Problem — gib uns Bescheid, wir aktualisieren die Adresse, der Vertrag läuft unverändert weiter.

Umzug innerhalb der EU bzw. EWR: Die Mitnahme ist in der Regel möglich. Erstattet wird nach den deutschen GKV-Richtlinien, was in Ländern mit höheren Behandlungskosten zu höherem Eigenanteil führen kann. Wir prüfen das vor dem Umzug für deine Konstellation.

Außerhalb EU/EWR: Hier kommt es auf den Zielort an. Manche Länder haben Sonderregelungen, in anderen wird der Vertrag bei dauerhaftem Wohnsitzwechsel beendet. Bei einem zeitlich begrenzten Aufenthalt (Studium, Sabbatical) kann der Vertrag oft ruhen — sprich uns einfach rechtzeitig an.

Ist die Zahnzusatzversicherung steuerlich absetzbar?

Die Beiträge zu Zahnzusatzversicherungen sind als sonstige Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung absetzbar (Anlage Vorsorgeaufwand). Konkret zählen sie zu den jährlichen Höchstbeträgen von 1.900 € (Arbeitnehmer) bzw. 2.800 € (Selbstständige), die aber bei den meisten Arbeitnehmern bereits durch die Krankenversicherung ausgeschöpft sind.

Praktisch heißt das: Für die meisten Arbeitnehmer ist der steuerliche Effekt klein. Trotzdem bekommst du auf Anfrage von uns eine Bescheinigung mit den Jahresbeiträgen, die du der Steuererklärung beilegen kannst. Bei Selbstständigen oder in besonderen Konstellationen kann der Effekt deutlich größer sein — sprich uns an, wir schauen mit dir, was sich lohnt.

Glossar — Begriffe aus den Tarifbedingungen.

AVB
Allgemeine Versicherungsbedingungen. Teil I gilt für alle Zahnzusatzversicherungen des Versicherers, Teil II ist tarif-spezifisch (Klassik, Komfort, Premium, Easy je eigener Teil II).
Erstattungsfähige Aufwendungen
Die Behandlungs-Kosten, die nach den AVB und dem Tarif unter den Versicherungsschutz fallen. Auf diese Aufwendungen wendet sich der Erstattungsprozentsatz (80/90/100 %) an.
Festzuschuss
Der GKV-Standardanteil bei Zahnersatz. Typischerweise ca. 50 % der Regelversorgungs-Kosten, mit lückenlosem 5-Jahre-Bonusheft 65 %, mit 10-Jahre-Bonusheft 75 %. Der Zuschuss bezieht sich auf die Regelversorgung — die tatsächliche Behandlung (Keramik, Implantat etc.) ist meist teurer, die Differenz bleibt offen.
GKV
Gesetzliche Krankenversicherung. Erbringt bei Zahnersatz einen Festzuschuss zur Regelversorgung, bei Zahnbehandlung 100 % der Kassenleistung, bei Kieferorthopädie nur ab KIG-Stufe 3.
GKV-Vorleistung
Der Anteil der Behandlungskosten, den die gesetzliche Krankenkasse trägt — und der bei AXA Zahn auf den Erstattungsbetrag angerechnet wird (siehe FAQ „Erstattung inklusive GKV-Vorleistung").
GOZ / GOÄ
Gebührenordnung für Zahnärzte / Ärzte. Regelt die abrechenbaren Honorarsätze. Der „Satz" ist ein Multiplikator (1-facher = Basis, 2,3-facher = Praxis-Standard, höher = komplexe Behandlungen).
Heil- und Kostenplan (HKP)
Vor größeren Behandlungen (Zahnersatz, Kieferorthopädie) vom Zahnarzt erstellter Plan mit voraussichtlichen Kosten und Behandlungsschritten. Vor Beginn der Behandlung beim Versicherer einreichbar — wir prüfen vorab, was erstattet wird.
Honorargrenze
Obergrenze des erstattungsfähigen Honorarsatzes nach GOZ. Klassik und Komfort bis 5-fach, Premium ohne Begrenzung. Easy bis 3,5-fach.
KIG (Kieferorthopädische Indikationsgruppe)
Einstufung der Schwere einer Zahn- oder Kieferfehlstellung. Stufe 1 bis 5. GKV zahlt nur ab Stufe 3. AXA Zahn zahlt unabhängig von der KIG-Stufe.
Mindestvertragslaufzeit
Zwei Versicherungsjahre, falls in den ersten zwei Jahren ein Leistungsfall eintritt. Sonst Kündigung monatlich mit 15-Tage-Frist möglich.
Regelversorgung
Die Standardbehandlung, die die gesetzliche Krankenkasse als Mindestleistung anerkennt — etwa eine Metall-Krone statt Keramik. Festzuschuss berechnet sich danach.
Vorleistung
Leistung, die andere Stellen (GKV, Heilfürsorge, eine andere Zusatzversicherung) bereits erbracht haben oder erbringen würden. Bei der Erstattung durch AXA Zahn wird die Vorleistung berücksichtigt.
Vorversicherungszeit-Anrechnung
Wenn vor Versicherungsbeginn mindestens sechs Monate ununterbrochen eine vergleichbare Zahnzusatzversicherung bestand (mit min. 80 % Zahnersatz), verkürzt sich die Zahnstaffel auf zwei Jahre.
Wartezeit
Zeitspanne nach Versicherungsbeginn, in der noch keine Leistungen abgerufen werden können. AXA Zahn Klassik, Komfort und Premium haben keine Wartezeit — Behandlungen sind ab dem ersten Tag versichert.
Zahnstaffel
Höchsterstattung in den ersten vier Versicherungsjahren für Zahnersatz/Füllungen/Zahnbehandlung/Schienen/Laser: 1.500/3.000/4.500/6.000 € kumuliert. Eine separate Sub-Staffel gilt für Kinder-KFO (500/1.000 € in den ersten zwei Jahren). Ab Jahr 5 keine Begrenzung mehr.

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